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Information Öffentliche Bestellung Die   Bezeichnung   Sachverständiger   ist   in   Deutschland   rechtlich   nicht   geschützt,   sodass   sich   auch nicht qualifizierte Gutachter als Sachverständige auf dem Markt betätigen können. Zur   Qualitätssicherung   sieht   die   deutsche   Gesetzgebung   die   öffentliche   Bestellung   und   Vereidigung vor.   Sie   bescheinigt   einem   Sachverständigen,   dass   er   auf   einem   bestimmten   Fachgebiet   besonders qualifiziert ist und fordert  unabhängiges, weisungsfreies und unparteiliches Handeln. Von   deutschen   Gerichten   werden   ö.b.u.v.   Sachverständige   bevorzugt   beauftragt   und   auch   private Auftraggeber    und    Dritte    können    sich    auf    die    besondere    Qualität    eines    neutralen    Gutachtens verlassen.   Diese   Beauftragung   stärkt   den   Ruf   und   die   Position   des   Auftraggebers,   da   er   Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen erhält. Das   Institut   für   Sachverständigenwesen   Köln   (ifS)   setzt   sich   mit   den   vereidigenden   Kammern   dafür ein,   dass   das   abgebildete   Zeichen   als   Erkennungszeichen   für   hoch   qualifizierte,   öffentlich   bestellte und vereidigte Sachverständige wird.
Sachverständigenbüro Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken