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Information Öffentliche Bestellung Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt, sodass sich auch  nicht qualifizierte Gutachter als Sachverständige auf dem Markt betätigen können.  Zur Qualitätssicherung sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung  vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders  qualifiziert ist und fordert  unabhängiges, weisungsfreies und unparteiliches Handeln.  Von deutschen Gerichten werden ö.b.u.v. Sachverständige bevorzugt beauftragt und auch private  Auftraggeber und Dritte können sich auf die besondere Qualität eines neutralen Gutachtens  verlassen. Diese Beauftragung stärkt den Ruf und die Position des Auftraggebers, da er Sicherheit  für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen erhält.  Das Institut für Sachverständigenwesen Köln (ifS) setzt sich mit den vereidigenden Kammern dafür  ein, dass das abgebildete Zeichen als Erkennungszeichen für hoch qualifizierte, öffentlich bestellte  und vereidigte Sachverständige wird. 
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